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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

amaderm GmbH · Stand: 01.07.2014

1. Geltung, Vertragsschluss, Angebotsunterlagen

  1. Diese Bedingungen gelten für Vertragsbeziehungen zwischen der amaderm GmbH, 09120 Chemnitz, Straßburger Straße 34 (nachfolgend "Auftragnehmerin") und ihren Abnehmern (nachfolgend "Auftraggeber"). Der Auftraggeber erkennt diese mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung an.
  2. Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Auftragnehmerin, im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen auch für künftige, selbst wenn diese Bedingungen nicht mehr ausdrücklich vereinbart werden.
  3. Bereits jetzt widerspricht die Auftragnehmerin ausdrücklich jeglichem eventuellen Verweis des Auftraggebers auf seine eigenen AGB und deren möglichen Ablehnungshinweisen.
  4. Ein Schweigen der Auftragnehmerin zu abweichenden Bedingungen des Auftraggebers gilt nie als Zustimmung.
  5. Die Angebote der Auftragnehmerin sind stets unverbindlich und freibleibend.
  6. Mit der Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich, die Ware erwerben zu wollen und die AGB anzuerkennen.
  7. Ein Vertrag kommt erst zu Stande, wenn die Auftragnehmerin die Bestellung ausdrücklich bestätigt, spätestens jedoch mit Lieferung.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern in der Auftragsbestätigung nichts abweichend festgelegt wurde, verstehen sich die Preise ab Lager in Euro zuzüglich Verpackung und Versand.
  2. Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
  3. Für jede Einzelbestellung gilt ein Mindestbestellwert von 25 Euro netto.
  4. Offizielle Angebote behalten eine Gültigkeit von 4 Wochen.
  5. Die Zahlung der Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen ohne Skonto zu begleichen.
  6. Bei Überschreiten des Zahlungsziels kann die Auftragnehmerin ohne ausdrückliche Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnen.

3. Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentum an Liefergegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über.
  2. Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand vor Eigentumsübergang weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Auftragnehmerin zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt.
  4. Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers berechtigt die Auftragnehmerin, vom Vertrag zurückzutreten.

4. Lieferung und Lieferfristen

  1. Alle von der Auftragnehmerin gemachten Angaben über die Zeitdauer der Lieferung sind nur annähernd maßgebend.
  2. Sollten die Lieferanten der Auftragnehmerin nicht oder nicht rechtzeitig liefern, so wird die Auftragnehmerin von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung frei, sofern sie daran kein Verschulden trifft.
  3. Beruht die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höherer Gewalt oder auf außerhalb des Einflussbereiches der Auftragnehmerin liegenden Ereignissen, verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
  4. Die Auftragnehmerin behält sich zumutbare Teillieferungen und Teilrechnungen vor.

5. Gewährleistung

  1. Der Auftraggeber hat den Sachmangel unverzüglich zu rügen und schriftlich unter Angabe einer Beschreibung des Mangels zu melden.
  2. Es liegt im Ermessen der Auftragnehmerin, ob diese neu liefert oder alle Leistungen nachbessert.
  3. Für folgende Schäden, die nicht auf das Verschulden der Auftragnehmerin zurückzuführen sind, besteht keine Gewähr: natürliche Abnutzung, unsachgemäße Eingriffe, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung.

6. Haftung

  1. Die Auftragnehmerin haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit außer bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Eine weitere Haftung, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen.

7. Gewährleistung auf Geräte

  1. Der Hersteller übernimmt eine Garantie von 2 Jahren für das Gerät sowie eine Garantie von einem Jahr für Applikatoren.
  2. Eine Zufriedenheitsgarantie mit 3-Monate-Rückgaberecht bedarf einer besonderen Vereinbarung, die spätestens bei Übergabe des Gerätes abzuschließen ist.

8. Allgemeines

  1. Die Auftragnehmerin erstattet keine Rücktransportkosten der Verpackung.
  2. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle offenkundigen technischen und kaufmännischen Einzelheiten als Geschäftsgeheimnis zu behandeln, auch für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.
  3. Jede Änderung und Ergänzung des Auftrages bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
  4. Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin in Chemnitz.
  5. Sollten einzelne Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
  6. Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Auftragnehmerin in Chemnitz.

amaderm GmbH · Straßburger Str. 34 · 09120 Chemnitz · office@amaderm.de