Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
amaderm GmbH · Stand: 01.07.2014
1. Geltung, Vertragsschluss, Angebotsunterlagen
- Diese Bedingungen gelten für Vertragsbeziehungen zwischen der amaderm GmbH, 09120 Chemnitz, Straßburger Straße 34 (nachfolgend "Auftragnehmerin") und ihren Abnehmern (nachfolgend "Auftraggeber"). Der Auftraggeber erkennt diese mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung an.
- Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Auftragnehmerin, im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen auch für künftige, selbst wenn diese Bedingungen nicht mehr ausdrücklich vereinbart werden.
- Bereits jetzt widerspricht die Auftragnehmerin ausdrücklich jeglichem eventuellen Verweis des Auftraggebers auf seine eigenen AGB und deren möglichen Ablehnungshinweisen.
- Ein Schweigen der Auftragnehmerin zu abweichenden Bedingungen des Auftraggebers gilt nie als Zustimmung.
- Die Angebote der Auftragnehmerin sind stets unverbindlich und freibleibend.
- Mit der Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich, die Ware erwerben zu wollen und die AGB anzuerkennen.
- Ein Vertrag kommt erst zu Stande, wenn die Auftragnehmerin die Bestellung ausdrücklich bestätigt, spätestens jedoch mit Lieferung.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
- Sofern in der Auftragsbestätigung nichts abweichend festgelegt wurde, verstehen sich die Preise ab Lager in Euro zuzüglich Verpackung und Versand.
- Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
- Für jede Einzelbestellung gilt ein Mindestbestellwert von 25 Euro netto.
- Offizielle Angebote behalten eine Gültigkeit von 4 Wochen.
- Die Zahlung der Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen ohne Skonto zu begleichen.
- Bei Überschreiten des Zahlungsziels kann die Auftragnehmerin ohne ausdrückliche Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnen.
3. Eigentumsvorbehalt
- Das Eigentum an Liefergegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über.
- Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand vor Eigentumsübergang weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Auftragnehmerin zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt.
- Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers berechtigt die Auftragnehmerin, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Lieferung und Lieferfristen
- Alle von der Auftragnehmerin gemachten Angaben über die Zeitdauer der Lieferung sind nur annähernd maßgebend.
- Sollten die Lieferanten der Auftragnehmerin nicht oder nicht rechtzeitig liefern, so wird die Auftragnehmerin von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung frei, sofern sie daran kein Verschulden trifft.
- Beruht die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höherer Gewalt oder auf außerhalb des Einflussbereiches der Auftragnehmerin liegenden Ereignissen, verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
- Die Auftragnehmerin behält sich zumutbare Teillieferungen und Teilrechnungen vor.
5. Gewährleistung
- Der Auftraggeber hat den Sachmangel unverzüglich zu rügen und schriftlich unter Angabe einer Beschreibung des Mangels zu melden.
- Es liegt im Ermessen der Auftragnehmerin, ob diese neu liefert oder alle Leistungen nachbessert.
- Für folgende Schäden, die nicht auf das Verschulden der Auftragnehmerin zurückzuführen sind, besteht keine Gewähr: natürliche Abnutzung, unsachgemäße Eingriffe, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung.
6. Haftung
- Die Auftragnehmerin haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit außer bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Eine weitere Haftung, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen.
7. Gewährleistung auf Geräte
- Der Hersteller übernimmt eine Garantie von 2 Jahren für das Gerät sowie eine Garantie von einem Jahr für Applikatoren.
- Eine Zufriedenheitsgarantie mit 3-Monate-Rückgaberecht bedarf einer besonderen Vereinbarung, die spätestens bei Übergabe des Gerätes abzuschließen ist.
8. Allgemeines
- Die Auftragnehmerin erstattet keine Rücktransportkosten der Verpackung.
- Die Vertragspartner verpflichten sich, alle offenkundigen technischen und kaufmännischen Einzelheiten als Geschäftsgeheimnis zu behandeln, auch für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.
- Jede Änderung und Ergänzung des Auftrages bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
- Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin in Chemnitz.
- Sollten einzelne Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
- Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Auftragnehmerin in Chemnitz.
amaderm GmbH · Straßburger Str. 34 · 09120 Chemnitz · office@amaderm.de
